Teilnahmebedingungen

Mit der Meldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Ich werde soweit nicht gesetzlich unabdingbar weder gegen den Veranstalter noch die Sponsoren des Spendenlaufs und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen können. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
Veranstalter und Organisator des digitalen Spendenlaufs für die psychosoziale Unterstützung von Betroffenen der Amyotrophen Lateralsklerose (ALS) und anderen Motoneuronerkrankungen (im Folgenden: „digitaler ALS-Spendenlauf 2021“) ist die Spezialambulanz für Motoneuronerkrankungen, Klinik und Poliklinik für Neurologie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden.

Digitaler Spendenlauf für die psychosoziale Unterstützung von Betroffenen der ALS und anderen Motoneuronerkrankungen (im folgenden „virtueller ALS-Spendenlauf“)

§ 2 Erklärung der/des Teilnehmenden

(1) Für den Fall meiner Teilnahme am digitalen ALS-Spendenlauf 2021 nehme ich den vom Veranstalter formulierten Haftungsausschluss an. Gegen Sponsoren des Laufes, gegen die Städte oder gegen Besitzer oder gegen Eigentümer privater Wege oder deren Vertreter werde ich mit Ausnahme von unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften wegen Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die durch meine Teilnahme am Lauf entstehen können, keine Ansprüche stellen.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Lauf ist es, ausreichend trainiert zu haben und körperlich gesund zu sein.

§ 3 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Der Veranstalter/Organisator haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögenschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter/Organisator im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.

(2) Die Teilnahme an dem digitalen ALS-Spendenlauf erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Veranstalter/Organisator übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der/des Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme. Für Teilnehmende mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung, auch medizinischer Art, während der Laufveranstaltung benötigen, wird vom Veranstalter/Organisator keine Sonderbetreuung angeboten. Es obliegt der/dem Teilnehmendem, ihren/seinen Gesundheits- und Trainingszustand vorher zu überprüfen. Die/Der Teilnehmende bestätigt, dass durch keine Ärztin/keinen Arzt oder durch eine vergleichbare Person von einer Teilnahme an dem digitalen ALS-Spendenlauf abgeraten wurde.

(3) Die/Der Teilnehmende erklärt, dass sie/er damit einverstanden ist, während des digitalen ALS-Spendenlaufs auf eigene Kosten medizinisch behandelt zu werden, falls dies beim Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalls und/oder bei Erkrankung im Verlauf der Veranstaltung ratsam sein sollte.

(4) Die/Der Teilnehmende hat während des digitalen ALS-Spendenlaufs die Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) zu beachten und einzuhalten.

(5) Der Veranstalter/Organisator übernimmt keine Haftung für während des digitalen Laufes verlorene oder schadhaft werdende Gegenstände.

§ 4 Streckenmessung

(1) Die/Der Teilnehmende ermittelt die Distanz ihres/seines Laufes selbstständig und übermittelt dies an den Veranstalter/Organisator des Laufs.

§ 5 Datenschutz

Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erhebt der Organisator/Veranstalter entsprechende personenbezogene Daten. Der Umgang mit diesen Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt.